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Zum 40. Jahrestag der feierlichen Proklamation der Liturgiekonstitution des II. Vatikanischen Konzils „Sacrosanctum Concilium“ am 4. Dezember 1963

    Artikel für Theologisches (2003)

    Unmittelbar bevor am 4. Dezember 1963, dem Schlusstag der zweiten Sitzungsperiode des II. Vatikanischen Konzils, die – von den Konzilsvätern mit begeistertem Beifall begrüßte – endgültige und förmliche Abstimmung über das Schema über die Liturgie stattfand, fasste Papst Paul VI. das Anliegen des Konzils in diesem Punkt noch einmal zusammen. Das erste Schema, das das Konzil diskutierte, sei das der heiligen Liturgie und der Gegenstand sei auch „in gewissem Sinn der erste nach seiner inneren Vorzüglichkeit und seiner Bedeutung für das Leben der Kirche.“ Es gehe dem Konzil darum – so der Papst – den liturgischen Ritus zu vereinfachen und dem Volk verständlicher zu machen und auch die liturgische Sprache der von dem jeweiligen Volk gesprochenen anzupassen. Es gehe aber nicht darum, die Liturgie ärmer zu machen – „im Gegenteil, wir wünschen uns die Liturgie reiner, treuer, mehr in Übereinstimmung mit der Quelle der Wahrheit und Gnade und geeigneter, in ein spirituelles Erbe des Volkes verwandelt zu werden.“1
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